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VOLLMACHTEN & VERFÜGUNGEN 

Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungsvorsorge und dem Testament können Sie Ihre individuellen Wünsche und Entscheidungen in medizinischen, rechtlichen und persönlichen Belangen verbindlich festhalten. Damit bieten diese Verfügungen nicht nur Ihnen Sicherheit, sondern im Ernstfall auch Ihren Angehörigen.

Mit einer Patientenverfügung schaffen Sie Klarheit und entlasten Ihre Angehörigen für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können (z. B. aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit). Legen Sie frühzeitig und eigenständig fest, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal sind an Ihre Vorgaben in der Patientenverfügung gebunden.

Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie im Falle gesundheitlicher Einschränkungen sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Dabei bevollmächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, in finanziellen, organisatorischen und gesundheitlichen Angelegenheiten in Ihrem Namen zu entscheiden und zu handeln.

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Bedarfsfall vom Betreuungsgericht als Ihr rechtlicher Betreuer bestimmt werden soll.

Mit der Bestattungsvorsorge treffen Sie bereits zu Lebzeiten wichtige Entscheidungen zu Ihrer Beerdigung. Sie können Details wie die Bestattungsart, den Ort und weitere persönliche Wünsche festlegen und damit Ihren Angehörigen in einer emotional belastenden Zeit helfen. Ihre Hinterbliebenen können Sie dann später mit dem guten Gefühl verabschieden, Sie entsprechend Ihren Vorstellungen auf der letzten Reise zu begleiten. Zudem können Sie finanzielle Aspekte im Voraus regeln, um Ihre Familie nicht mit den Kosten zu belasten.

Einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge schließen Sie mit einem Bestattungshaus Ihres Vertrauens ab.

Im deutschen Erbrecht ist geregelt, wer in welcher Reihenfolge erbberechtigt ist. Wenn Sie Ihren Nachlass anders verteilen möchten, dann können Sie das mit einem Testament verbindlich festlegen. Es ist ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um alle rechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines Testaments zu berücksichtigen.

Zusätzlich gilt es zu bedenken, dass auch Ihr digitaler Nachlass, also alles, was Sie digital oder virtuell besitzen, wie beispielsweise Konten in sozialen Netzwerken oder Abos, abgewickelt werden muss. Hinterlassen Sie dafür einer Vertrauensperson die Nutzernamen und dazugehörigen Passwörter. Alternativ gibt es Firmen, die sich um die Verwaltung digitaler Nachlässe kümmern.

Rechtlicher Hinweis
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. 
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.