ERSTE SCHRITTE
Was Sie tun müssen, wenn ein Angehöriger von Ihnen zu Hause verstirbt: erst einmal Ruhe bewahren! Sie brauchen nicht in Hektik zu verfallen, da ein Verstorbener erst nach spätestens 36 Stunden überführt sein muss. Sie dürfen sich also sammeln und beruhigen. Dann sind zunächst die folgenden zwei Schritte wichtig.


SCHRITT 1:
DER TOTENSCHEIN
Sie müssen den Tod offiziell bestätigen lassen. Rufen Sie dafür den Hausarzt der verstorbenen Person oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 an. Verstirbt die Person im Krankenhaus oder im Senioren-, Pflege- oder Altersheim, kümmert sich das Personal vor Ort um die Ausstellung des Totenscheins durch einen Arzt.

SCHRITT 2:
DAS BESTATTUNGSHAUS
Mit dem ausgestellten Totenschein können Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens kontaktieren. Bestattungshäuser haben in der Regel einen 24-Stunden-Telefon-Notdienst. Bestatter sind erfahrene Begleiter im Trauerfall. Sie werden die Überführung vornehmen und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen besprechen, planen und durchführen.

SCHRITT 3:
PFARRAMT KONTAKTIEREN
In Zeiten des Abschieds ist es wichtig, nicht allein zu sein. Wenn Sie Unterstützung und Trost suchen, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich vertrauensvoll an das Pfarramt, um geistlichen Beistand zu erhalten. Wir begleiten Sie einfühlsam auf Ihrem Weg und stehen Ihnen in dieser schwierigen Phase mit Rat und Trost zur Seite. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen – wir sind an Ihrer Seite, um Ihnen in der Trauer Halt zu geben.