FAQ
Ihre Fragen –
unsere Antworten

ALLGEMEINES ZU DEN GRABSTÄTTEN
Nein, die Grabstätte ist das gesamte Grab und kann z. B. bei Wahlgrabstätten aus mehreren Grabstellen bestehen.
Wahlgrabstätten können mehrstellig (zwei Grabstellen innerhalb einer Grabstätte) erworben werden. Wurde bereits eine Erdbestattung durchgeführt, ist eine zusätzliche Urnenbeisetzung pro Grabstätte oder alternativ die Beisetzung von zwei Urnen möglich. Reihengrabstätten werden mit einer Urne oder einem Sarg belegt. Die Lage der Reihengrabstätte wird – jeweils der Reihe nach – von der Friedhofsverwaltung bestimmt.
Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, einschließlich der Grabstätten im „Garten der Erinnerung“ beträgt 30 Jahre ab Erwerb. Das entspricht der Ruhezeit eines Verstorbenen. Eine Verlängerung ist möglich.
Reihengräber haben ebenfalls eine 30-jährige Nutzungszeit, eine Verlängerung ist hier jedoch nicht möglich.
Für den „Baum der Erinnerung” und den „Garten der Erinnerung” sind Reservierungen, also der Erwerb von Nutzungsrechten ohne anstehende Bestattung zu Lebzeiten möglich. Ansonsten können anlässlich eines Todesfalls Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten erworben werden.
BESONDERE NATURNAHE GRABSTÄTTEN
Hierbei handelt es sich um eine schön gestaltete, dauergepflegte Gemeinschaftsgrabanlage für Sarg- und/oder Urnenbestattungen mit Denkmal. Der „Garten der Erinnerung” ist eine letzte Ruhestätte, die durch Bäume, Sträucher und blühende Stauden eine aufgelockerte Parkatmosphäre vermittelt.
So bezeichnen wir in Greven ein pflegefreies Urnengrab unter einem Baum. Es sind Familienbäume für 2 Urnen oder Gemeinschaftsbäume für bis zu 10 Urnen möglich. Die Grabstätte wird durch eine Naturstein-Stele bzw. 5 Stelen mit je 2 Namenstafeln gekennzeichnet.
REGELUNGEN ZUR GRABPFLEGE
Ein gepflegtes Grab ist frei von verwelkten Kränzen und Gebinden, Unkraut, Laub und Unrat. Die Bepflanzung befindet sich innerhalb der Einfassung. Blühende Saisonbepflanzung ist kein Muss; die „nackte Erde“ kann z. B. durch Mulch abgedeckt werden.
Die Grabstätte ist einschließlich des Grabschmucks und der Bepflanzung dauerhaft instand zu halten. Es dürfen keine Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel eingesetzt werden. Das Aufstellen unwürdiger Gegenstände und Gefäße ist verboten. Mit Ausnahme von Grabvasen ist auf Kunststoffe und nicht verrottbare Gegenstände zu verzichten oder sie müssen entsorgt werden.
VERHALTEN AUF DEM FRIEDHOF
Hunde dürfen angeleint mit auf die Friedhöfe in Greven kommen.
Kinder sind willkommen! Kinder unter sechs Jahren sollten nur in Begleitung von Erwachsenen den Friedhof besuchen.
Warten Sie kurz mit respektvollem Abstand oder gehen Sie einen kleinen Umweg. Verhalten Sie sich rücksichtsvoll und sprechen Sie Trauergäste nicht laut an. Unterbrechen Sie störende Arbeiten auf benachbarten Grabstätten.
FÜR WEN BESTATTUNGEN MÖGLICH SIND
Grundsätzlich werden auf unseren Friedhöfen alle Grevener Bürger beerdigt, die bis zu ihrem Tode ihren ersten Wohnsitz in Greven hatten und tatsächlich hier wohnten. Ihre Kirchenmitgliedschaft spielt dabei keine Rolle.
Unsere Friedhöfe sind für alle Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen offen, selbstverständlich auch für Verstorbene, die aus der Kirche ausgetreten sind.
Die Bestattung von Sternenkindern auf eigens für sie angelegten Grabfeldern ist auf dem Friedhof Saerbecker Straße möglich. Dafür werden keine Gebühren erhoben.
Im Friedhofsgebäude steht ein Raum zur Verfügung, in dem die Angehörigen im Rahmen der hygienischen Vorschriften und entsprechend ihrer religiösen Gebräuche Waschungen durchführen können.